Digitalministerium? Discuss!

Wenn am 26. September ein neuer Bundestag gewählt wird, dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger auch über die großen Zukunftsfragen unserer Gesellschaft: Wem trauen sie zu, diese am besten zu beantworten? Welchen Konzepten, Einstellungen und Personen vertrauen sie? Wer soll die Politik für den Klimawandel, Digitalisierung und demografischen Wandel in den kommenden vier Jahren möglichst wirksam verantworten? In der Digitalpolitik zeichnet sich bereits heute ab, dass – egal in welcher Konstellation – die Strukturfrage eine größere Rolle spielen dürfte.

Sind die Argumente rund um ein mögliches Digitalministerium nicht bereits alle bekannt? Wie ließe sich so etwas in die interministerielle Logik einfügen? Muss nicht jedes Ministerium ein Digitalministerium sein? Es gibt viele gute Gründe, die gegen ein eigenständiges Digitalministerium sprechen. Die wohl Wichtigsten:

  • Digitalisierung betrifft alle Ministerien und Bereiche.
  • Es wäre gefährlich, den Ministerien mühsam aufgebaute Digitalkompetenz zu entziehen.

Dem gegenüber steht die bisherige Bilanz. Die ausprobierten Varianten haben sich im Ergebnis leider nicht bewährt. Weder das ausschließlich in Ressortverantwortung betriebene digitalpolitische Geschäft bis 2018 noch der Versuch einer Koordinierung durch eine Unterabteilung im Kanzleramt haben die Digitalpolitik in Deutschland maßgeblich vorantreiben können.

Zwar war die Unterabteilung im Kanzleramt sicherlich gut gemeint, aber weder vom Auftrag her noch strukturell in der Lage auch tatsächlich die wesentlichen Richtlinien digitaler Politik in Deutschland zu bestimmen. Verdienstvoll ist, was sie bei Behördenverwaltungsdigitalisierung und Corona-Warn-App geleistet hat. Die Digitalstrategie, die KI-Strategie und die Datenstrategie des Bundes sind dort mitgestaltet worden. Doch vom Ergebnis her betrachtet ist das ist zu wenig. Die Fachministerien haben weiter ihre eigenen Süppchen gekocht, und dass am Ende eher ein Kessel Buntes denn ein wohlschmeckendes Menü als Ergebnis steht bestreiten auch die meisten Zuständigen kaum. Was also lässt sich daraus für die kommende Legislatur lernen?

Die Aufgabenstellung

Wesentlich für eine tatsächlich konsistentere und strategischere Ausrichtung der deutschen Digitalpolitik sind:

  • die zentrale Beschäftigung mit den wesentlichen Grundzügen der Digitalpolitik des Bundes
  • eine umfassende Analysefähigkeit
  • die konsequente Umsetzung bekannter Aufgaben und
  • eine entsprechende Standortpolitik und Innovationsförderung.

Auf den ersten Blick scheint das Modell der am Kanzleramt angedockten Kulturstaatsministerin ganz passend: Sie lobt mit über 2 Milliarden Euro Budget und 400 Mitarbeitern Fördergelder aus, verantwortet die Kulturpolitik des Bundes und koordiniert diese mit den Ländern, die in der Kulturpolitik weitgehende Hoheit haben. Doch die Digitalpolitik ist anders als die Kulturpolitik weitgehend Angelegenheit des Bundes (und sonst in der Regel der EU).

Das spricht dafür, ein eigenständiges Vollministerium einzurichten und ihm die für Digitalpolitik essenziellen nachgeordneten Stellen anzugliedern.

Doch dies benötigt ein konkretes Konzept:

  • Was soll dieses Ministerium an Aufgaben übernehmen?
  • Wie soll es mit anderen Fachressorts zusammenarbeiten?

Die Aufgaben primär aus dem Gedanken der Digitalisierung und ihrer Folgen heraus zu denken ist den sonstigen Fachressorts in ihrer Ressortlogik leider nicht gegeben.

Dies aber ist erfolgskritisch, wenn es um eine positive Gestaltung der Digitalisierung gehen soll.

Denn sonst sind die angestammten Ressortthemen die Leitgedanken der Digitalpolitik: Im BMI die Sicherheit und die Verwaltungspolitik, im BMWi die Wirtschaftsförderung, im BMEL die Landwirtschaftspolitik und im Auswärtigen Amt diplomatische Aspekte. Das aber verhindert Kohärenz und Konsistenz über die Einzelpolitikfelder hinweg, auch wenn es die fachpolitische Konsistenz erleichtert.

Die Fachministerien sollten jedoch nicht ihre Zuständigkeiten verlieren oder Referate, Abteilungen oder Unterabteilungen an ein Digitalministerium abgeben müssen. Sie sollten dennoch je nach Bedarf in einen dauerhaften oder projektbezogenen Austausch mit einem neu einzurichtenden Digitalministerium treten müssen – und bei den wesentlichen Grundzügen der Digitalpolitik künftig mitberatend statt federführend tätig sein.

Nun muss ich den weiteren Überlegungen noch ein paar Bemerkungen voranstellen:

  • Ein Digitalministerium ist nur als querschnittlich und kooperativ agierendes Ministerium mit Zuständigkeit für die Grundpfeiler der Digitalpolitik denkbar.
  • Es muss auf deutscher wie europäischer Ebene bei fachlicher Zuständigkeit auch das handelnde Ministerium sein.
  • Da wesentliche Teile der strukturellen Digitalpolitik auf europäischer Ebene gestaltet werden ist der innereuropäische und der Austausch mit der EU-Ebene wesentlich.
  • Ein solches Ministerium ist nicht für eine Legislaturperiode denkbar sondern ein langfristiges Projekt. Aber das wäre gut investiert: so schnell ist die Digitalisierung schon nicht vorbei…

Im Folgenden will ich daher über den klassischen Weg der Zuständigkeiten gehen, um zu zeigen, was so ein Ministerium tatsächlich leisten müsste. Mir ist es dabei wichtig, darauf hinzuweisen, dass schon sehr viele Puzzleteile existieren – die aber bislang kein Bild ergeben.

Ich habe – wie die allermeisten Menschen – noch nie ein Ministerium gebaut. Es werden hier also logische Fehler, rechtliche Unmöglichkeiten und politische Unwägbarkeiten enthalten sein. Vielleicht sehe ich irgendwo den Wald oder die Eichhörnchen nicht. Und jeder Oberpunkt wäre in sehr vielen Unterpunkten feiner auszudifferenzieren, was ich hier nur im Ansatz leisten kann und will – aber der Diskussion anheimstellen.

Denn irgendwann müssen wir ja doch mal loslaufen, wenn wir irgendwohin wollen… Kommentare sind also nicht nur erwünscht, sondern erbeten.

Ein Lösungsansatz

Das Digitalministerium, das hier skizziert wird, ist ein Vollministerium. Der Kern wären dabei sechs primär inhaltliche und eine primär im Bereich der Förderung arbeitende Abteilungen:

1.     Infrastrukturen und Standortpolitik

  • Breitbandausbau
  • Verteilnetze und Knoten
  • Rechenzentren
  • Telekommunikation
  • Software- und Hardwarestandort Deutschland
  • Resilienz der Infrastrukturen

2.     Grundsätze der Digitalpolitik

  • Märkte
  • Digitaler Wohlfahrtstaat
  • Souveränität
  • Sicherheit, Wirtschafts- und Verbraucherschutz
  • Datenpolitik
  • Standardisierung
  • Europa
  • Internationales

Wesentliche Aufgabe dieser Abteilung ist die Entwicklung grundlegender und kohärenter Strategien in Zusammenarbeit mit den anderen fachlich zuständigen Ministerien sowie die Abstimmung mit europäischen und international zuständigen Akteuren.

3.     Verwaltungsdigitalisierung

  • Verwaltungsdienste des Bundes
  • Identitäten des Bundes
  • Beschaffungs- und Ausschreibungswesen
  • Digitale Planungsunterstützung
  • Verwaltungsdaten und Infrastrukturen der Verwaltung
  • Anwendungen für die öffentliche Hand
  • Kompetenzzentren für die öffentliche Hand
  • Resilienz der öffentlichen Hand

4.     Cybersicherheit

  • Verbrauchersicherheit
  • IT-Sicherheit des Bundes
  • Öffentliche Sicherheit
  • Cybersicherheit in der Wirtschaft
  • Kryptopolitik
  • Standardisierung
  • Resilienz

5.     Digitales Wirtschaften

würde eng mit den Abteilungen 7, der Abteilung 1 und der Abteilung 3 zusammenarbeiten und dabei zusammen mit anderen Ministerien auch spezifische Branchen in den Blick nehmen, die eine spezifische Digitalkompetenz benötigen.

  • Begleitung Transformationsprozesse bestehender Wirtschaftstätigkeiten
  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Digitale Arbeitsbedingungen
  • Forecast für anstehende Transformationsprozesse
  • Ansiedlung, Neugründungen und Förderbedingungen
  • B2G-Digitalisierung
  • Außenwirtschaftsförderung Digital
  • Games
  • E-Health
  • Digitale Finanzdienstleistungen
  • Digitaler Verbraucherschutz

6.     Digitale Gesellschaft

  • Förderprogramm digitales zivilgesellschaftliches Engagement
  • Freiwilligendienst Digitales Jahr
  • Teilhabe im digitalen Alltag für Alle
  • Koordination und Förderung Digitale Bildung (Verbraucherbildung, OER, Plattformen, Weiterbildung, Best Practice-Wettbewerbe)
  • Koordination und Förderung Digitale Ausstattung (Bibliotheken, Schulen, öffentliche Orte)

7.     Digitale Umsetzung

Verantwortet per Förder- und Forschungsmittelvergabe aktive Innovations- und Umsetzungspolitiksteuerung in Zusammenarbeit mit den primär inhaltlich arbeitenden Abteilungen.

  • Umsetzungsvorhaben
    • Technische Standardisierung von Verwaltungsakten
    • Digital gestütztes Planen und Bauen
    • Breitbandausbau / Mobilfunkausbau
    • Sichere Kommunikationswege für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
    • Technische Normierung der Digitalisierung – strukturelle Förderung des Engagements von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in internationalen Normierungsgremien
    • UI und UX für unabhängige Betriebssysteme
    • Plattformunabhängige Anwendungen
    • Digitalkompetenz-Qualifizierungszentren
    • Aufwertung des ÖFIT oder der Stiftung Datenschutz zu einem dauerhaft die Bundesregierung und Bundestag beratenden Digitalisierungs-Think Tank mit adäquater Ausstattung
  • Forschungsförderung
    • Mobilfunktechnologien für Deutschland und Europa
    • Hardwareentwicklung und -Produktion in Deutschland und Europa
    • Chipdesign und -produktion in Deutschland und Europa
    • Verbraucherorientierte und energieeffiziente Smart-Home-Lösungen
    • Digitalisierungspotenziale in Handwerk und Gewerbe
    • Lern- und Lehrkonzepte für institutionenunabhängige Bildungsnachweise
    • Datengetriebene Entscheidungsfindung

Diese Abteilung würde einen adäquaten Projektträger-Unterbau benötigen (denkbar: DLR).

Weitere Voraussetzungen

Diese Grundkonzeption beruht auf der Annahme, dass die Fachressorts weiterhin in ihren Zuständigkeiten agieren, hierbei aber nicht jedes Mal das Rad neu erfinden, nur weil es bei den einen um Gesundheit, bei den anderen um Landwirtschaft und beim nächsten um Energie geht.

Soweit es nicht selbst mit der Umsetzung befasst ist sollte das Ministerium auch als Metaministerium agieren: es sollte die Federführung für die oben beschriebenen Zuständigkeiten erhalten und bei Vorhaben anderer Ministerien mit wesentlicher Digitalkomponente ein Einspruchsrecht erhalten. Zugleich sollte das Ministerium grundsätzlich in kooperativer Abstimmung mit allen fachlich relevanten Ressorts agieren und das Kooperationsgebot nach §19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung auch real mit Leben füllen.

Hierfür kommt es wesentlich darauf an, dass das neue Ministerium nicht als struktureller Gegner, sondern als Ermöglichung dringlicher Vorhaben eingerichtet wird. Dies ließe sich zum Beispiel dadurch gewährleisten, dass das Ministerium in projektbezogenen Aufgaben temporär Mitarbeiter aus anderen Ministerien anteilig ausleihen darf und für diese Dauer in seinem Stellenplan berücksichtigt, ohne dass sie dem Digitalministerium in der Linie unterstellt werden. Allerdings würde das voraussetzen, dass das Digitalministerium adäquat und auch für diese Konzeption ausgestattet wird.

Ministerien sind allerdings nur dann stark, wenn sie auch in der ganz praktischen Umsetzung Möglichkeiten haben. Es ergäbe wenig Sinn, dem Ministerium Kompetenzen zuzuweisen, nachgeordnete Behörden und einschlägige Institutionen in Bundeshand dann jedoch in der Hoheit anderer Ministerien zu belassen.

Nachgeordnet: Der notwendige Unterbau

Dem Ministerium nachgeordnete Stellen sollten sein: das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die kommunikationsrelevanten Bereiche der Bundesnetzagentur (BNetzA), die Bundesdruckerei, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) und das Breitbandbüro des Bundes, das Kompetenzzentrum Öffentliche Informationstechnologie (ÖFIT), die Sprunginnovationsagentur SprinD, das ITZ-Bund sowie die Cyberagentur des Bundes. Dem Ministerium zugeordnet würden darüber hinaus der IT-Planungsrat und – so er beibehalten werden soll – der IT-Rat des Bundes. Als zusätzliches Element ist eine sich dem kurz- bis mittelfristigen Tagesgeschäft entziehende, unabhängige und wissenschaftliche Beratung wünschenswert.

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft würde in erster Linie die Aufgabe eines koordinierten Ausbaus von Breitband- und Mobilfunkinfrastrukturen übernehmen und das Breitbandbüro integrieren. Hier wären mögliche Synergien bei einer Übernahme der DB Broadband GmbH durch die MIG eine ergebnisoffene Prüfung wert.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik würde als Behörde vor allem in seiner Funktion als Behörde für IT-Sicherheit in Bund, Wirtschaft und der Bürger gestärkt, seine Ausrichtung klar auf das Defensive beschränkt (für andere Aufgaben gibt es die klassischen Sicherheitsbehörden sowie ZITiS, die explizit nicht an das Digitalministerium angegliedert werden sollte).

Die Sprunginnovationsagentur SprinD würde mit einem rechtlichen und finanziellen Rahmen ausgestattet, der ihr die tatsächliche Ausführung ihrer Tätigkeiten erlauben würde. Die Agentur des Bundes für Innovation der Cybersicherheit hat in der Gesamtschau kein Alleinstellungsmerkmal und würde in SprinD aufgehen, der Auftrag von SprinD müsste explizit um den Bereich innovativer Cybersicherheitslösungen erweitert werden. Die Sprunginnovationsagentur würde im Kontext der Arbeit der Abteilung 7 Teile der Forschungs- und Umsetzungsförderung übernehmen.

Die Stiftung Datenschutz und das Kompetenzzentrum Öffentliche Informationstechnologie würden aufeinander verschmolzen und in einer Stiftung Digitalisierung und Politik aufgehen. Der Auftrag wäre die Analyse digitalpolitischer Entwicklungen in Deutschland, Europa und der Welt, vorhandene und entstehende Bedarfe für politische Handlungen sowie die Erarbeitung von Handlungsoptionen. Diese Stiftung würde mit wissenschaftlichem Anspruch und mit unabhängiger Expertise für Bundestag, Bundesregierung und die Öffentlichkeit zugänglich fachliches Wissen zu wesentlichen Entwicklungen, Potenzialen und Gefahren erarbeiten. Sie wäre dabei grundsätzlich der Stiftung Wissenschaft und Politik nachempfunden, jedoch mit inhaltlich fokussiertem Ansatz auf die Themen der Abteilung 2 des Digitalministeriums. Die weitgehend leere Hülle der Stiftung Datenschutz würde hierzu mit der fachlichen Kompetenz des ÖFIT angereichert und auch darüber hinaus finanziell solide ausgestattet. Die Stiftung sollte dabei sowohl eigenständige Forschung als auch kooperative Ansätze mit etablierten Institutionen verfolgen und auskömmlich budgetiert sein um politische, gesellschaftliche, ökonomische und rechtliche Themen national wie international adressieren zu können. Das erste Arbeitsprogramm der Stiftung würde von einem Kuratorium festgelegt, das aus von Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Vertretern aus Wissenschaft (1/3), Wirtschaft (1/6), Zivilgesellschaft (1/6), Verwaltung (1/6) und weiteren Personen des öffentlichen Lebens (1/6) bestehen müsste und dessen Mitglieder sodann zeitversetzt neu gewählt werden sollten.

Zur Diskussion, bitte!

Wäre solch ein Ministerium mit seinem nachgeordneten Bereich der berühmte gordische Knoten? Ganz sicher nicht. Wäre es ein Schritt nach vorne: Ich hoffe doch – aber womöglich liege ich damit auch falsch. Es gibt eine Vielzahl an Papieren, die sich ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigen. Ich will ein paar davon hier verlinken, die ganz andere Schlüsse und Anforderungen stellen als ich und bitte die Kommentarfunktion rege zu nutzen.

Stefan Heumann, Stiftung Neue Verantwortung

NeXT e.V.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit bis hierhin.

4 thoughts on “Digitalministerium? Discuss!

Comments are closed.

  1. Zwei Löffel Senf:
    Ein Blick in die Genese anderer Ministerien erscheint mir hilfreich – abgesehen von Neuzuschnitten. Der Auslöser für das letztgegründete Bundesumweltministerium war Tschernobyl. Nun gibt es ein Tschernobyl verfehlter Digitalisierung so nicht. Allerdings hat diese Katastrophe aber gezeigt, wovon solche Gründungen auch abhängen können.
    Abgesehen davon, halte ich es für hilfreich nochmals von hinten zu denken, also wo sollte so ein DM in zehn Jahren stehen und was ergibt sich dann als eventuelle Fehlstelle oder eben nicht.

  2. Ich würde noch einen Punkt hinzufügen: Nachwuchsgewinnung. Die Hochschule des Bundes in Brühl sucht eh grade einen neuen Campus. Den kann man mit IT- und Verwaltungsnachwuchs füllen, der nicht in die Google- oder PwC-Schiene rutschen will.

  3. Ich finde die Begründung für eine „Vollministerium“ auf jeden Fall nachvollziehbar. Digitalpolitik würde damit einen echten Platz am Kabinettstisch bekommen und gleichwertig in die Ressortabstimmung eingebunden, was sie bisher nicht ist. Außerdem würde es eine Digitalminister*in geben, also eine Person deren Erfolg am Fortschritt in diesem Feld gemessen wird. Könnte helfen, dass sich die Person zumindest etwas Mühe gibt. Ob das für mehr als Prestigeprojekte reicht, bleibt gleichwohl offen.

    Wie kann man die Schwächen des Umweltministeriums vermeiden? Also zwar überall mitreden aber nirgends die Federführung haben? Selbst wenn das BSI in den Geschäftsbereich wandert, würde das BMI doch niemals die Federführung für Sicherheitsfragen hergeben. Genauso wie das BMU am Ende gegen das BMWi bei der Energiewende scheinbar immer den kürzeren zieht. Aber zumindest würde der Interessenkonflikt institutionell sichtbar und mit Personen verknüpfbar.