Wer schützt hier wen oder was?

Wenn Leiter oberster Bundesbehörden von Demokratie sprechen, von Gefährdung von Demokratie, von Rechtstaatlichkeit und Bedrohungen, dann meinen sie damit „andere“ als sich selbst und meist auch andere als den Kreis der Sicherheitsapparate und -politik, in dem sie sich tagtäglich bewegen. Mit einem Fremdeln sie zugleich: überzeugten Demokraten jenseits ihres eigenen Dunstkreises. Ihre Skepsis geht sogar so weit, dass sie diese teils als Feinde identifizieren – was hochgradig problematisch ist, spätestens, wenn sie hierfür die Mittel des Rechtstaates instrumentalisieren.

Hans-Georg Maaßen ist ein überzeugter Demokrat, einer, der mit Herz und Verstand die Bundesrepublik Deutschland vor Bedrohungen schützen möchte: er schützt die von der Verfassung vorgegebene Ordnung. Die Bedrohungen, das wird der Mann mit dem Spitzmäuschengesicht nicht müde zu betonen, das sind für ihn Islamisten, Syrienheimkehrer, Linksextreme, Rechtsextreme. Und diese zu bekämpfen, dazu will er in der Lage sein, mit allen notwendigen Mitteln, die er selbst als verfassungsrechtlich zulässig empfindet. Maaßen ist kein Bösewicht, er ist kein Trottel und er taugt eigentlich auch nicht als Feindbild. Gut, Spionageabwehr gehört eigentlich auch zu seinen Aufgaben, aber die war in den vergangenen Jahren eher lästiges Beiwerk und öffentlich spricht man über derartige Dinge eher selten, wenn sie denn erfolgreich sein sollten.

Maaßen ist dabei Herr über eine Behörde, die selbst in den vergangenen Jahren als Versager abgestempelt wurde: NSU, NSA, IS, neue Rechtsradikale oder Linksextremismus – das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich Kritik gefallen lassen müssen, regelmäßig bestimmte Entwicklungen unterschätzt, andere übertrieben und wieder andere gar nicht erst ernst genommen zu haben und dabei wie alle deutschen Dienste auch viel zu eng mit den US-Freunden gekuschelt zu haben.

Markus Beckedahl (Disclaimer: wir kennen uns seit ca. 2004, haben bis 2012 zeitweise auch eng zusammengearbeitet, u. a. trägt ein Buch unser beider Namen) ist ein überzeugter Demokrat, einer, der mit Herz und Verstand die Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland vor Bedrohungen schützen möchte: mit seinen Mitteln der Öffentlichkeit prangert er an, wenn seiner Meinung nach einzelne Institutionen in der Demokratie kaum kontrollierbare Befugnisse erhalten, wenn potenzieller Machtmissbrauch droht und der Schritt zur Diktatur nur noch eine Frage einer Softwarekonfiguration wird, wenn für ihn die Gefahr im Raum steht, dass die Würde des Menschen, die Freiheit des Einzelnen und die Selbstebstimmtheit unzulässigerweise antastbar werden.

Er ist Herr über ein überaus überschaubares Reich aus wenigen Mitarbeitern und Praktikanten, die auf netzpolitik.org seit mehreren Jahren mal mehr und öfter auch mal minder objektiv schreiben, aber oftmals spannende Entwicklungen aufzeigen und Dokumente veröffentlichen. Die Ausdauer, mit der zum Beispiel André Meister für netzpolitik.org auf der Tribüne des NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag sitzt und in Windeseile all das mittippt, was menschenmöglich ist zu protokollieren, leistet sich kein einziges professionelles herkömmliches Medium.

Beide Positionen haben zweifelsohne ihre Berechtigung, beide Positionen wären eigentlich genau das, was eine Demokratie ausmacht: das Ringen um die bestmögliche Freiheit. Eigentlich müssten hier also zwei Demokraten ein demokratisches Gefecht ausüben.

Nur: Hans-Georg Maaßen ist gerade dabei, den Rechtsstaat zu instrumentalisieren, um unliebsame Berichterstattung über die eigenen Fähigkeiten und – das besorgt „die Dienste“ regelmäßig noch mehr – ihre Unfähigkeiten, also das, was sie nicht können, zumindest für die Zukunft zu verhindern. Mit demokratischem Diskurs hat das natürlich nichts zu tun, es ist eine Machtdemonstration. Hans-Georg Maaßen ist verärgert und nun will er offenbar zurückärgern, für die Zukunft vorbeugend und die Vergangenheit nachtretend. Nur: anders als die Macher von Netzpolitik.org, die nicht Leiter einer obersten Bundesbehörde mit einem politischen Auftrag und einem entsprechenden Beamtensold sind, ist Maaßen als Vertreter einer Exekutivbehörde der Bundesregierung selbst besonders eng an die Verfassung gebunden, deren Geltung zu schützen seine Aufgabe ist.

Wie aber soll jemand, der mindestens den Eindruck erweckt, dass er unliebsame Öffentlichkeiten mit empfindlichem Übel bedroht, in Vertretung für seinen Dienstherren Bundesregierung als Hüter der Grundrechte verstanden werden, zu denen auch die Debatte über die Grenzen der Eigensicherung einer Demokratie zweifelsohne gehören, um die es durch die Veröffentlichung der fraglichen Dokumente primär ging?

Hans-Georg Maaßen hat hier offensichtlich das Eigeninteresse seiner Behörde, den Methodenschutz, über das Interesse am Auftrag seiner Behörde, nämlich des Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung gestellt. Das wird er zudem wohl auch kaum ohne Absprache mit seiner Dienstaufsicht, dem Bundesinnenministerium, getan haben. Damit müssen sich nun sowohl der Bundesinnenminister als auch Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen erklären: ist ein Behördenleiter geeignet, jene Verfassung schützen, der die Grundwerte derselben den Interessen seiner Zuständigkeit unterzuordnen bereit ist? Die Antwort ist bereits damit gegeben, dass man diese Frage überhaupt stellen muss.

2 thoughts on “Wer schützt hier wen oder was?

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  1. Sehr geehrter Her Steiner,
    ich zitiere „So antwortete Falk Steiner, der als Korrespondent für das Deutschlandradio in Berlin arbeitet: „Wäre ja auch noch schöner, wenn Exekutive per locker sitzendem VS-Stempel mal eben entscheiden dürfte, was ich berichten darf.“

    Meine ernstgemeinten Fragen:
    Wer soll in Zukunft entscheiden was Verschlusssache sein soll oder nicht? Sie? die Journalisten? Wer, und nach welchen Kriterien soll entschieden werden Ihrer Meinung nach?
    Wollen Sie über ALLES berichten? Auch über Maßnahmen, die zum Schutz unserer Demokratie unternommen werden und die bei Bekanntwerden zum Beispiel Terroristen die Möglichkeit geben, diese Maßnahme zu umgehen?
    Würden Sie dafür die Verantwortung übernehmen, füe vielleicht dutzende Menschenleben oder Schlimmeres?
    Kann es in einer Gemeinschaft, angefangen von EHE, Teams bis einer demokratischen Gemeinschaft innerhalb eines Staates für das Individuum grenzenlose Freiheit des Tuns und Lassens geben? Richtet sich Ihre Partnerin oder Frau zu 100% nach Ihnen, oder nehmen Sie ggf. Rücksichten, setzen sich also damit Grenzen?
    Viele Fragen, ich weiß … aber ich habe Ihren langen Artike auch gelesen oben :-)
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Wuttge

    1. Lieber Herr Wuttge,

      ich will es einfach halten und das machen, was Journalisten typischerweise tun: keine Lösung anbieten, aber sagen, wie es nicht sein kann.

      Dazu ein kleiner Ausflug in die Praxis der Verschlusssacheneinstufung: die Stelle, die ein Dokument erstellt, entscheidet darüber, welchen Geheimhaltungsgrad sie benötigt. Wenn der Kasinochef den Speiseplan der BMVg-Kantine als VS-Geheim einstuft, ist er erst einmal genau so eingestuft, bis er von ranghöheren Entscheidern oder eben diesem Kasinochef heruntergestuft wurde. Denken Sie, ich sollte darüber NICHT berichten dürfen, wenn dort meinetwegen alle 2 Tage Kaviar und Hartkeks für 2,30 EUR serviert wird? Nur weil es der erstellenden Stelle so gerade gefallen hat?

      Ja, ich möchte grundsätzlich über alles berichten können (ohne es zu müssen). Ihr Beispiel zeigt es ja: soll ich nicht über Probleme beim Katastrophenschutz, bei den Sicherheitsbehörden oder bei Antiterrorstrategien berichten dürfen? Soll ich nicht darüber berichten, wenn eine Trinkwassertalsperre kaum vor Chemikalieneinleitung geschützt wäre? Sollte ich nicht darüber berichten, wenn im Bundesamt für Verfassungsschutz Stellen fehlen? Oder wenn beim BND widerrechtlich Datenbanken ohne Dateianordnungsverfahren eingesetzt werden? All das sind Dinge, die könnten Terroristen nutzen, wenn sie diese wissen. So wie den Wetterbericht. Über all das will ich berichten können, wenn ich es für berichtenswert erachte. Das, was im konkreten Fall berichtet wurde (Überwachung sozialer Netzwerke) ist natürlich etwas, was eine Gesellschaft diskutieren sollte, da sich dort heute wesentliche Teile öffentlichen und privaten Lebens abspielen – es „einfach so“ einzuführen zu wollen fand ich persönlich schäbig.

      Als Journalist trage ich Verantwortung für die Qualität meiner Berichterstattung und den Quellenschutz, nicht für die Geheimhaltung innerhalb einer Bundesregierung, nicht für die Arbeit der Nachrichtendienste. Ob ich dieser Verantwortung gerecht werde, das drückt sich unter anderem darin aus, ob meine Auftraggeber ein Publikum erreichen, das sich von mir und meinen Kollegen zutreffend informiert fühlt. Ich denke, den Erfolg kann man im Großen und Ganzen bejahen. Würde ich die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung tragen wollen, hätte ich stattdessen wohl eine Karriere bei Polizei oder Justiz eingeschlagen. Ich bin als Bürger Grundgewalt dieses Staates, als Journalist sein berichtender, lobender und kritisierender Beobachter im Dienste meiner Auftraggeber…

      Herzliche Grüße
      Falk Steiner